05.02.01.05z (Baden-Württemberg) Durchführen von Reinigungs-, Pflege- und einfachen Servicearbeiten
- Laufende Nr
- 194
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.02
- SYS_3
- 05.02.01
- SYS_4
- 05.02.01.05z
- ORGEINHEIT
- Unternehmensbezogene Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Gebäude-/Werkserhaltung
- ERAAA
- Durchführen von Reinigungs-, Pflege- und einfachen Servicearbeiten
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 1
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Nicht abgestimmtes zusätzliches Niveaubeispiel des Verbandes!
Durchführen von Reinigungsarbeiten
Reinigen und Pflegen von Gebäuden sowie Außenanlagen (z.B. Büroräume, Sanitäranlagen, Grünanlagen, Wege, Höfe) nach Vorgaben. Melden von Beschädigungen.
Bereitstellen von Verbrauchsmaterial
Bereitstellen und nachfüllen von Verbrauchsmaterialien (z.B. Sanitärartikel, Reinigungsmitteln) Bestücken von Getränke- / Versorgungsautomaten und z.B. Teeküchen
Entsorgen von Abfall
Entsorgen (z.B. Abfall, Hilfs-, Betriebstoffe) nach Vorgaben.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | Das Durchführen der Reinigungs-, Ver- und Entsorgungsarbeiten erfordert eine einmalige Unterweisung und kurze Übung. A1 | 3 |
| B Ausbildung | B | |
| E Erfahrung | E | |
| D Denken | Bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe liegt eine leicht zu erfassende Aufnahme und Verarbeitung von Informationen vor. D1 | 1 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisung. H1 | 1 |
| K Kommunikation | Die Durchführung der Arbeitsaufgabe erfordert die Einholung und Weitergabe von Informationen. K1 | 1 |
| F Mitarbeiterführung | F | |
| Summe Punkte | 6 |